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Kautionsversicherungen

Ein wachsendes Sicherheitsbedürfnis - sowohl der öffentlichen als auch der privaten Auftraggeber - ist maßgeblich dafür verantwortlich, dass Aufträge ohne Vereinbarung eines Sicherheitseinbehaltes kaum noch vergeben werden. Der daraus resultierende Avalbedarf führt zwangsläufig zu einer Einengung des Finanzierungsspielraums, weil jede Bürgschaft voll auf den Kreditrahmen Ihres Unternehmens bei der Bank angerechnet wird.

Hier eine Auswahl der zahlreichen Avalarten zur Absicherung von:
Mängelansprüchen (früher Gewährleistungsansprüche)
Vertragserfüllung nach § 631 ff. BGB (vertragsgemäße Ausführung und Gewährleistung)
Vertragserfüllung nach § 632 a Abs.3 BGB (Verbraucherbürgschaft, FoSiG)
An- und Vorauszahlungen
Verpflichtungen aus gewerblichen Mietobjekten
Warenlieferungen
Forderungen nach § 14 Arbeitnehmerentsendegesetz
Wertguthaben bei vereinbarter Altersteilzeit
Erschließungsmaßnahmen
Zeitguthaben aus Arbeitszeit- und Entgeltkonten
Forderungen aus Angebotsabgaben (Bietungen)
Forderungen aus vorläufig vollstreckbaren Urteilen (Prozessbürgschaft)
Bauhandwerkerforderungen nach § 648a BGB
Dienstleistungsverträgen
Mitarbeiterbeteiligungen

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