Bei Antragstellung werden keine Fragen zum Gesundheitszustand der zu versichernden Person gestellt.
Damit das Risiko für den Versicherer dennoch kalkulierbar bleibt, zahlt der Versicherer in den ersten 3 Versicherungsjahren im Todesfall der versicherten Person lediglich die eingezahlten Beiträge zurück, ab dann jedoch die volle vereinbarte Versicherungssumme.
Da eine Unfallzusatzversicherung in den Vertrag eingeschlossen ist, leistet der Versicherer bei Unfalltod ab dem ersten Tag die vereinbarte Summe. Also auch dann, wenn der Tod in der oben beschriebenen Wartezeit eintritt.